Staatlich konzessioniertes Glücksspiel
Staatlich konzessioniertes Glücksspiel ist strikt limitiertes und streng beaufsichtigtes Glücksspiel – angeboten von privaten oder staatlichen Trägern. Wesentlich ist die knappe Verfügbarkeit nur weniger Konzessionen zum Betreiben einer Spielbank bzw. eines Casinos, die nur wenigen Anbietern unter umfangreichen Auflagen erteilt werden. Dies dient der Begrenzung und Kontrolle der Glücksspielangebote der Spielbanken.
Infolgedessen gibt es in Deutschland nur 19 staatlich konzessionierte Spielbankunternehmen. Alle Mitgliedsunternehmen von BupriS – die Spielbanken in Deutschland in privater Trägerschaft – gehören dazu und unterliegen damit einem rigiden und transparenten Aufsichtssystem.
Die möglichen Alternativen zu staatlich konzessionierten Spielbanken sind
- entweder ein staatliches Monopol – hier fehlt es oft an der Anpassungsbereitschaft an Kundenwünsche und an der wirtschaftlichen Effizienz –
- oder eine Marktfreigabe mit ungenügenden Vorgaben für Anbieter und Angebote – hier haben Spielsicherheit und Spielerschutz nur untergeordnete Bedeutung –.
Damit bildet das staatlich konzessionierte Glücksspiel die goldene Mitte: Hier sind Kundenorientierung und Spielerschutz kein Widerspruch, sondern bilden seit jeher eine Einheit, die das verantwortungsvolle Glücksspielangebot der staatlich konzessionierten Spielbanken prägt.
Pressemitteilungen
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BupriS in Kürze
→ BupriS ist der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland.
→ BupriS besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
→ Sitz des BupriS ist Berlin.
→ Geschäftsführer des BupriS ist RA Martin Reeckmann.