Positionen
Glücksspiel braucht wirksame Regulierung und Aufsicht. Deshalb beteiligt sich BupriS aktiv an der Weiterentwicklung ordnungspolitischer Rahmenbedingungen für das Glücksspiel – nicht zuletzt im Interesse des Spielerschutzes.Spielerschutz
Die staatlich konzessionierten Spielbanken in privater Trägerschaft sind Wegbereiter des Spielerschutzes – und werden das auch bleiben. Allerdings sehen sich die staatlich konzessionierten Spielbanken bei ihren erheblichen Anstrengungen für den Spielerschutz allein gelassen, wenn der Gesetzgeber keine gleichwertigen verbindlichen Vorgaben für andere Glücksspielangebote regelt, die nachweislich weit verbreitet sind und mit großem Abstand das Hauptproblem der pathologischen Glücksspieler sind. Auf Grund der aktuell (Juli 2009) verfügbaren empirischen Untersuchungen zur Glücksspielsucht ist das Spiel an gewerblichen Geldspielautomaten mit weitem Abstand die gefährlichste Form des Glücksspiels. Alle Untersuchungen sind sich über die Reihenfolge der Bedeutung der verschiedenen Formen des Glücksspiels einig. Das Hauptproblem für pathologische Spieler sind die sog. Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten. Diese Form des Glücksspiels ist für 69 % der behandelten Patienten das alleinige oder das Hauptproblem ihrer Glücksspielsucht.
Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS) fordert daher den Gesetzgeber auf, das gewerbliche Spielrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und mit Regelungen über einem dem Gefährdungspotenzial dieser Glücksspielform entsprechenden Spielerschutz zu versehen.
Internet
Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS) fordert die Öffnung des Internets für staatlich konzessionierte Spielbanken. Das im Glücksspielstaatsvertrag seit Anfang 2008 fixierte Verbot des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet dient nicht dem Spielerschutz, sondern den zahlreichen Anbietern im Ausland, deren Angebote nach deutschem Recht nicht legal sind. Dort besteht gar kein oder jedenfalls kein gleichwertiger Schutz der Spieler vor dubiosen Anbieterpraktiken und vor den Gefahren der Glücksspielsucht. Und wenn von den im Ausland ansässigen Anbietern überhaupt öffentliche Abgaben geleistet werden, dann jedenfalls nicht in Deutschland. Anliegen der Ordnungspolitik des Glücksspielrechts in Deutschland war stets die Kanalisierung der Spielleidenschaft - geschuldet der Erkenntnis, dass Totalverbote zur Abwanderung in unkontrollierte Märkte führen. Mit dem ausnahmslosen Totalverbot des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet hat der Gesetzgeber diesen bewährten Weg verlassen – und damit den Kontrollverlust im Internet in Kauf genommen, während die sozialen Folgekosten auf die öffentlichen Kassen in Deutschland voll durchschlagen.
Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS) fordert daher den Gesetzgeber auf, für das Internet auf den Weg zum konzessionierten Glücksspiel unter engen Auflagen zurückzufinden und damit einen bestmöglichen Spielerschutz auch im Internet zu ermöglichen.
Pressemitteilungen
- 14.06.10 | Glücksspielstaatsvertrag: kein brauchbarer Vorschlag aus Kiel
- 22.02.10 | Private Spielbanken begrüßen EU-Initiative zum Online-Glücksspiel
- 15.02.10 | Schlechter Ratgeber: Hamburger Steuerzahlerbund kann nicht rechnen
- 30.10.09 | Beirat unterstützt private Spielbanken
- 23.10.09 | Spielbanken-Privatisierung mit Augenmaß
- 22.09.09 | Drei Millionen Euro für Spielerschutz in privaten Spielbanken
- 15.09.09 | Wirksame Prävention gegen Geldwäsche
- 08.09.09 | Private Spielbanken im Internet
BupriS in Kürze
→ BupriS ist der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland.
→ BupriS besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
→ Die Geschäftsführung des BupriS nimmt RA Martin Reeckmann wahr.
→ Sitz des BupriS ist Berlin.